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Letzte Aktualisierung: 24.09.2009, Michael Müller


Nachrichten der IG Metall


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Quelle: T-Online, 24.09.2010, DDP

IG Metall verschärft Kampf gegen Leiharbeit und Rente mit 67

Schweinfurt (dapd-bay). Die IG Metall in Bayern will in ihrem Kampf gegen Leiharbeit und die Rente mit 67 einen Gang höher schalten. IG-Metall-Bezirksleiter Jürgen Wechsler kündigte am Freitag in Schweinfurt für die kommenden Wochen zahlreiche Info-Veranstaltungen und Betriebsversammlungen in den Unternehmen an. Diese sollten mehrere Stunden dauern und den Ablauf in den Betrieben erheblich stören. "Wir werden jetzt die Auseinandersetzung um einen Kurswechsel in der Politik und in den Unternehmen verschärfen", betonte Wechsler.

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IG Metall, 05.01.2010

Kurs "Gute Arbeit und Innovation"!

Industrieproduktion in Deutschland: industrielle Basis sichern

Wolfgang Rhode: Industrielle Basis sichern

Es klafft eine gewaltige Lücke zwischen der industriellen Leistungsfähigkeit und deren öffentlicher Wahrnehmung. Ein Blick in die Zeitungen verdeutlicht das Problem. IG Metall-Vorstandsmitglied Wolfgang Rhode erklärt warum und zeigt Perspektiven für die Zukunft auf.

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IG Metall

Leistungen und Beiträge der IG Metall

"Alles inklusive" - unsere Leistungen auf einen Blick

Wir bieten unseren Mitgliedern in allen Arbeits- und Lebenslagen ein breites Angebot von Leistungen. Der Beitrag dafür: nur ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Die Leistungen sind in der Satzung verankert und stehen allen Mitgliedern garantiert zu.

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, 27.10.2009

Mindestlöhne für Textile Dienstleistungen: Rechtsverordnung

Mindestlöhne für Großwäschereien jetzt verbindlich

Mindestlöhne für textile Dienstleistungen. Foto: Victor Gessler/Fotolia.de

Ab 24. Oktober 2009 gelten in industriellen Großwäschereien Mindestlöhne. Das Bundesarbeitsministerium hat im Bundesanzeiger hierzu die "zwingenden Arbeitsbedingungen" verordnet. Diese gelten somit allgemeinverbindlich und verpflichten alle Arbeitgeber dieser Branche, sich daran zu halten. Die IG Metall bietet Tipps und Hinweise zum Umgang mit dem Mindestlohn-Tarifvertrag.

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Quelle: ZOOM; 30. April 2008

Gleicher Lohn ist Menschenrecht!

Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

Artikel 23

Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

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